Mögliches Anfangsprojekt: Steckerfertige PV Anlagen bis 600W

Einleitung

Auch wenn sich keine Immobilie Eigenbesitz befindet, gibt es inzwischen auch die Möglichkeit einer „kleinen Lösung für Photovoltaik Anlagen“ (siehe z.B. KStA vom 22.1.2018 https://www.ksta.de/ratgeber/strom-vom-balkon—mini-solarmodule-sind-nun-erlaubt-29531712). Eine solche Anlage ist im Grunde nichts anderes als ein herkömmliches PV-Modul mit integriertem Wechselrichter und einer Anschlussleitung mit einem speziellen Stecker sowie – in Deutschland – einer dazu passenden Steckdose.

So lassen sich zum Beispiel auf einem Südbalkon oder im Garten kleine PV-Module mit bis zu 600 Wp (Peakleistung, d.h. die Leistung unter Idealbedingungen z.B. im Labor erreichbar sind) aufstellen und den Strom zum Eigenverbrauch einfach in die eigene Steckdosen einspeisen. Ein EU-Gesetz dazu gibt es länger, aber deren Umsetzung in nationale Gesetze und dann die Erstellung der Umsetzungsvorschriften von Seiten der beauftragte Agenturen (hier: Westnetz) haben dieses leider ziemlich verzögert. In anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit schon. Viel schneller und pragmatischer, mit weniger Anforderungen, hat beispielsweise Österreich diese EU-Regelung umgesetzt.

Immerhin: Die Antragsformulare und Vorschriften befinden sich inzwischen auch auf der Webseite der für uns zuständigen Agentur Westnetz unter https://iam.westnetz.de/fuer-einspeiser/wie-moechten-sie-strom-erzeugen#Photovoltaik .

Vorteil solcher Module ist, dass man sie eigentlich einfach mit einem normalen Schutzkontaktstecker (also normalen Stecker) in die Steckdose stecken kann, wie das z.B. in Österreich als ausreichend gesehen wird. In Deutschland dagegen ist zum einen ein mechanischen Schutz vorgeschrieben, damit nicht zum Beispiel beim Stolpern ungewollt der Stecker herausgezogen und berührt werden kann, und die Stecker sind auch mit den Polen geschützt. Aber eigentlich ist es überflüssig, denn die Wechselrichter schalten beim Herausziehen der Abnehmer innerhalb von 20ms die Spannung ab, so dass gar keine Gefahr eines Schlages besteht..

In den deutschen Verordnungen steht nur, dass man dafür eine spezielle Energiesteckdose verwenden muss – ohne dass konkret ausgeführt wurde, was das genau ist. Praktisch wird inzwischen immer auf die Steckdosen vom Typ RST20 der Firma Wieland verwiesen , die es ab 20 Euro Strassenpreis gibt. Am besten einfach bei Idealo schauen: https://www.idealo.de/preisvergleich/MainSearchProductCategory.html?q=wieland%20rst20i3%20steckdose, und man findet z.B. https://direkt.jacob.de/produkte/wieland-geraete-steckdose-schwarz-rst20i3s-b1-m03-sw-artnr-3606727.html oder https://www.amazon.de/Wieland-Solar-Geräte-Wandsteckdose-RST20i3-Unterputz/dp/B07KCSJWY6)

Was ist zu beachten?

Erlaubnis einholen

Natürlich muss man zum einen eine Erlaubnis für das Anbringen und Betreiben eines solchen plugin-PV-Geräts haben. Diese muss sowohl bei zuständigen Netzbetreiber (Anmeldung hier bei Westnetz) als auch beim Hauseigentümer eingeholt werden.

Anschluss

Zum anderen müssen die Module regel konform sein. Geregelt wird das ganze durch die sogenannte Niederspannungsrichtlinie „LVD“ der EU (2014/35/EU), d.h. Hersteller bzw. Importeure müssen sicherstellen, dass Ihre Geräte „LVD“ konform sind und natürlich auch ein CE-Prüfzeichen tragen. Außer einer entsprechenden Dokumentation (Gebrauchsanleitung) muss die Anlage entweder mit einer speziellen Einspeisesteckdose z.B. RST20 mit dem Hausnetz oder wie ein Herd fest verbunden sein. Zudem ist nur ein Gerät pro Anschluss (Zähler) zulässig.

Brauche ich einen neuen Zähler?

In jedem Fall ist der Einsatz eines Zweirichtungszählers notwendig, um eine Rückeinspeisung zu verhindern. Ein Zähler mit Rücklaufsperre allein ist übrigens auch nicht geeignet. Man muss also damit rechnen, dass ein bestehende Zähler vor der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ausgetauscht werden muss. Der Austausch kann parallel mit der Anmeldung beim Netzbetreiber beauftragt werden.

Was noch?

Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sollten nur durch Fachkräfte (z.B. einem
Elektrofachbetrieb) ausgeführt werden, der die folgende Punkte sicherstellen sollen:

  • Überprüfung des Stromkreises in den eingespeist werden soll
  • Prüfung des Absicherung und des Fl Schutzschalters
  • Dauerhafte Kennzeichnung der speziellen Energiesteckdose und des Einspeisestromkreises

Eine Nachweispflicht oder Zwangspflicht, einen Elektrofachbetrieb einzuschalten, gibt es aber nicht.

Vor der Montage der PV-Anlage ist natürlich die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit sicherzustellen, nicht dass das Panel bei Sturm „fliegen geht“ und ggf. andere Sachen und Personen verletzt. Bei Mietwohnungen darf natürlich die Gebäudesubstanz beim Befestigen nicht verletzt werden.

In manchen Wohngebieten sind auch Einschränkungen wegen „ästhetischer Auswirkungen“ oder denkmalschutzrechtlicher Vorschriften möglich. Über die Installation von steckerfertigen PV-Anlagen der Hauseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft entscheidet.

Grundlagenvideos

Wer sich mit dem Thema weiter beschäftigen will, findet in dem informativen Video einer Initiative aus Berlin-Brandenburg eine schöne Einführung und Übersicht:

In einem zweiten Video wurde dann spezielle Fragen eingegangen. So wird das Thema der Einspeisesteckdosen eingegangen, u.a. warum das eigentlich unnötig ist (die sich am Panel befindlichen Wechselrichterschalten sowieso innerhalb von 20ms nach Ziehen des Steckers ab und verhindern tödliche Stromschläge).

Auch auf die Frage der Einspeisung bei den oft verbauten Drehstromzähler wird eingegangen, u.a. darauf, dass die saldierenden arbeitenden Zähler verhindern, dass der erzeugte Strom unregistriert bleibt und damit quasi verloren geht.

Beispiel eines Balkonkraftwerkes

Hier auch zwei Videos, in denen aus Berlin eine solche Balkon-Lösung vorstellt und von seinen Erfahrungen berichtet. Wie immer im richtigen Leben sollte man sich auch hier die Kommentare anderer durchlesen, um sich so mit einem gesunden und kritischen Geist ein eigenes Bild zu machen.

Den ersten Teil findet man hier:

In einem zweiten Teil wird zum Teil auch auf Kritikpunkte eingegangen, die anhand Teil 1 eingingen (da war nämlich vieles zu sehen, was nicht regelkonform ist, aber es funktioniert trotzdem) Auch wurde auch eine Bilanz nach 2 Jahren Betrieb gezogen.

Der bei dem im obigen Beispielvideo vorgestellten Projekt zu sehende klassische analoge Ferraris Zähler („der mit der drehenden Scheibe, die ein analoges Zählerwerk über Rädchen antreibt“), wird dieses Kriterium sicher nicht erfüllt haben.

Leider dürfte dieser Zählertyp ist aber sicher noch bei den meisten Haushalten im Einsatz sein und mit einem Austausch muss man rechnen. Aber ihre Lebenszeit ist sowieso nur noch sehr begrenzt, weil die Stromversorgungsunternehmen am liebsten alle sobald wie möglich mit einem sogenannten voll elektronischen Zähler (Smart-Meter) zwangsbeglücken würden (siehe extra Beitrag)

Wie hilft die Interessengemeinschaft

Die Interessengemeinschaft „Glessen autark“ findet solche Lösungen grundsätzlich als Einsteigerprojekte interessant, weil es grundsätzlich allen erlaubt, mitzumachen.

Es wurde auch schon Verbindung zu einem Lieferanten aufgenommen, um vorhandene Fertiglösungen für solche „Balkonanlagen“ und deren Preise bei Sammelbestellungen zu erfragen. Die Ergebnisse werden wir später hier im Weblog präsentieren.

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